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Fall Fabian: 32. Verhandlungstag könnte wichtige Weichen für das Prozessende stellen - Live-Ticker

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2 Min. LesezeitAktualisiert: 08.10.2026 · 08:11 Uhr
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Am 32. Verhandlungstag im Fall Fabian steht vor dem Landgericht Rostock die Frage der Schuldfähigkeit von Gina H. im Mittelpunkt. Ein psychiatrisch-forensischer Sachverständiger soll sein Gutachten vorstellen. Je nach Verlauf könnte sich der Prozess damit weiter der Schlussphase nähern.

Rostock/Güstrow. Im Mordprozess um den getöteten achtjährigen Fabian aus Güstrow könnte der heutige 32. Verhandlungstag besonders wichtig werden. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob und in welchem Umfang die Angeklagte Gina H. schuldfähig ist.

Dazu soll der psychiatrisch-forensische Sachverständige Peter Keiper sein Gutachten vorstellen. Er begleitet das Verfahren bereits seit dem Prozessauftakt am 28. April 2026 und hat die bisherigen Verhandlungstage beobachtet.

Gutachten zur Schuldfähigkeit im Mittelpunkt

Gina H. hatte im Prozess selbst angegeben, seit Jahren wegen psychischer Probleme eine Erwerbsminderungsrente zu beziehen. Welche Bedeutung ihre psychische Verfassung für die strafrechtliche Bewertung haben könnte, soll nun das Gutachten des Sachverständigen klären.

Die Einschätzung könnte damit zu einem der entscheidenden Punkte in der Schlussphase des Verfahrens werden.

Anklage wirft Gina H. Mord an Fabian vor

Nach Darstellung der Staatsanwaltschaft soll Gina H. den achtjährigen Fabian am 10. Oktober 2025 an einem Tümpel bei Klein Upahl, rund 15 Kilometer von Güstrow entfernt, erstochen haben. Anschließend soll die Leiche des Kindes in Brand gesetzt worden sein.

Als mögliches Motiv sieht die Anklage die Beziehung der Angeklagten zu Fabians Vater.

Gina H. hat die gegen sie erhobenen Vorwürfe dagegen mehrfach deutlich zurückgewiesen.

Für die Angeklagte gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.

Prozess könnte sich der Schlussphase nähern

Sollte das psychiatrische Gutachten heute vollständig in die Beweisaufnahme eingeführt werden und keine größeren neuen Beweisanträge mehr folgen, könnte sich das Verfahren dem Ende nähern.

Nach dem derzeitigen Fahrplan sind für den 29. und 30. Oktober die Schlussvorträge der Prozessbeteiligten vorgesehen. Ein mögliches Urteil könnte anschließend am 10. November 2026 verkündet werden.

Ob dieser Zeitplan tatsächlich eingehalten werden kann, hängt allerdings vom weiteren Verlauf der Beweisaufnahme ab.

Bamberg24.tv begleitet den 32. Verhandlungstag im LiveTicker

Wir verfolgen auch den heutigen Prozesstag und fassen die wichtigsten Entwicklungen fortlaufend zusammen.

Der LiveTicker zum Fall Fabian ist direkt in diesen Bericht integriert. Neue Aussagen, Einschätzungen des Sachverständigen und Entscheidungen des Gerichts werden im Laufe des Tages ergänzt.

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Bamberg24 Live-Ticker

Die Berichterstattung ist abgeschlossen. Alle Meldungen zum Nachlesen.

Zuletzt aktualisiert: 12:40 Uhr

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Schon vor Beginn bildet sich eine Warteschlange

Noch bevor die heutige Verhandlung im Fall Fabian beginnt, zeigt sich erneut das große Interesse an dem Prozess.

Vor dem Landgericht Rostock hat sich bereits eine Schlange von Besucherinnen und Besuchern gebildet, die auf Einlass in das Gerichtsgebäude warten.

Der 32. Verhandlungstag dürfte damit erneut auf großes öffentliches Interesse stoßen. Im Mittelpunkt soll heute unter anderem das psychiatrisch-forensische Gutachten zur Schuldfähigkeit von Gina H. stehen.

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Verteidigung heute nur mit einem Anwalt im Saal

Verteidiger Thomas Löcker ist bereits am Landgericht Rostock eingetroffen. Sein Kollege Andreas Ohm wird am heutigen Verhandlungstag dagegen nicht persönlich teilnehmen – er befindet sich im Urlaub.

Damit die Verteidigung sich dennoch vollständig abstimmen kann, hat Richter Holger Schütt angekündigt, ausreichend Pausen einzuplanen. In diesen Unterbrechungen soll Löcker die Möglichkeit haben, sich telefonisch mit Ohm zu besprechen.

Gerade mit Blick auf das heute erwartete psychiatrisch-forensische Gutachten dürfte diese Absprache für die Verteidigung eine wichtige Rolle spielen.

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Psychiatrischer Gutachter ist im Gerichtssaal

Der psychiatrisch-forensische Sachverständige Peter Keiper ist inzwischen im Gerichtssaal angekommen.

Direkt nach seinem Eintreffen packt er drei schmale Aktenordner aus. Damit dürfte klar sein, dass seine heutige Einschätzung umfangreicher ausfallen könnte.

Im Mittelpunkt steht die Frage, wie die Schuldfähigkeit von Gina H. fachlich einzuschätzen ist.

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Gina H. erscheint zur Verhandlung

Nun ist auch Gina H. im Gerichtssaal. Wie bereits an den vergangenen Verhandlungstagen hält sie die rote Mappe vor ihr Gesicht und trägt Fußfesseln.

Am Platz angekommen, spricht sie zunächst mit ihrem Verteidiger Thomas Löcker.

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Jetzt ist der psychiatrische Gutachter an der Reihe

Nach mehreren Tagen der Vorbereitung steht heute die Aussage des psychiatrischen Sachverständigen Dr. Keiper an. Richter Holger Schütt kündigt dessen Auftritt mit den Worten an: „Herr Dr. Keiper hat sich schon die ganzen Tage vorbereitet, heute ist es dann so weit.“

Damit richtet sich der Blick nun auf die Einschätzung des Gutachters zu Gina H.

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Dr. Peter Keiper stellt sich dem Gericht vor

Bevor der psychiatrische Sachverständige inhaltlich auf seine Begutachtung eingeht, stellt er sich zunächst dem Gericht vor. Dr. Peter Keiper ist 64 Jahre alt und Facharzt für Neurologie, Psychiatrie und Psychotherapie. Sein Schwerpunkt liegt auf der forensischen Psychiatrie.

Seit 26 Jahren ist Keiper an der Universitätsmedizin Rostock tätig.

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Sachverständiger bereits früh eingeschaltet

Richter Holger Schütt macht deutlich, dass Dr. Peter Keiper nicht erst kurz vor Beginn der Verhandlung mit dem Fall in Berührung gekommen ist. Der Sachverständige sei bereits zu einem „frühen Zeitpunkt“ mit der Angelegenheit befasst worden.

Seine Bestellung erfolgte auf Beschluss der Staatsanwaltschaft Rostock.

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Diese drei Fragen soll Dr. Keiper beantworten

Im Mittelpunkt der Begutachtung stehen drei zentrale Fragen zur Angeklagten. Dr. Peter Keiper soll zunächst klären, ob bei Gina H. am 10. Oktober 2025 eine psychische Erkrankung im Sinne einer krankhaften seelischen Störung, einer tiefgreifenden Bewusstseinsstörung oder einer Intelligenzminderung vorlag.

Darüber hinaus geht es um ihre Schuldfähigkeit: War sie möglicherweise erheblich darin eingeschränkt, das Unrecht der ihr vorgeworfenen Tat zu erkennen oder nach dieser Erkenntnis zu handeln?

Schließlich soll der Sachverständige eine Prognose abgeben: Sind bei Gina H. künftig vergleichbare Straftaten zu erwarten?

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Fünf Termine mit Gina H. in der JVA

Für seine Begutachtung hat Dr. Peter Keiper mehrfach persönlichen Kontakt zu Gina H. gehabt. Insgesamt besuchte er die Angeklagte dreimal in der Justizvollzugsanstalt.

Zusätzlich führte eine Kollegin von Keiper zwei weitere Gespräche mit Gina H. in der JVA.

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„Schüchtern und zurückhaltend“ beim ersten Kontakt

Dr. Peter Keiper schildert Gina H. als von Beginn an freundlich und kooperativ. Gleichzeitig habe sie bei den ersten Gesprächen einen eher zurückhaltenden Eindruck vermittelt. „Sie war von Anfang an kooperativ und freundlich“, sagt der Psychiater. Beim ersten Kontakt sei sie „schüchtern und zurückhaltend“ gewesen.

Nach seiner Beobachtung fiel es ihr schwer, „sich auf unbekannte soziale Interaktionen einzulassen“. Auch über die ihr vorgeworfene Tat habe sie nur vorsichtig gesprochen. „Sie bestritt bis zuletzt jegliche Tatbeteiligung und beschrieb die Auffindesituation von Fabian als zufällig“, sagt Keiper.
Auffällig sei zudem gewesen, dass Gina H. häufig „einsilbig“ geantwortet habe.

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„Warum sind Sie hier?“

Dr. Peter Keiper schildert dem Gericht einen kurzen Dialog aus einem seiner Gespräche mit Gina H. Dabei fragt er die Angeklagte zunächst nach dem Grund ihrer Inhaftierung.

Keiper: „Warum sind Sie hier?“
Gina H.: „Weil ich angeblich jemanden umgebracht habe.“
Keiper: „Wen?“
Gina H.: „Fabian mit acht Jahren.“
Auf die Frage, wie sie davon erfahren habe, antwortet sie:
Gina H.: „Ich habe ihn ja mit meiner Freundin gefunden.“

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Kaum Gefühlsregungen bei Gesprächen über Fabian

Dr. Peter Keiper beschreibt Gina H. während seiner Gespräche als emotional eher wenig zugänglich. Sie sei „emotional wenig belastet“ gewesen und habe „nur selten Gefühlsregung“ gezeigt.

Anders habe er sie erlebt, wenn es um ihre Pferde oder ihren leiblichen Sohn J. gegangen sei. In diesen Zusammenhängen habe sie durchaus Traurigkeit gezeigt. Bei Gesprächen über Fabian habe er dagegen „zu keinem Zeitpunkt eine echte Betroffenheit oder tiefe Traurigkeit“ wahrgenommen. Stattdessen beschreibt Keiper sie als „emotional gleichgültig“.

Auch während der Hauptverhandlung habe er eine bestimmte Haltung beobachtet. Ihm sei eine „trotzige Verschlossenheit aufgefallen“, berichtet der Psychiater.

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Keiper diagnostiziert emotional instabile Persönlichkeitszüge

Dr. Peter Keiper kommt in seiner Begutachtung zu einer konkreten Einschätzung der Persönlichkeit von Gina H. Nach seinen Ausführungen zeigt sie „emotional instabile Persönlichkeitszüge, die mit psychopathischen Anteilen verknüpft sind“.

Die Einschätzung ist Teil seiner psychiatrischen Begutachtung, die sich unter anderem mit der Persönlichkeit und dem Verhalten der Angeklagten befasst.

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„Dominant, bestimmend, berechnend“

Dr. Peter Keiper beschreibt im Rahmen seiner Begutachtung auch, wie Gina H. auf andere Menschen wirken könne. Sie sei in der Lage, „dominant, bestimmend, berechnend, kontrolliert und manipulativ“ aufzutreten.

Als einen zentralen Punkt nennt der Gutachter die Angst vor dem Verlassenwerden. „Sie ist von einer existenzbedrohenden Angst vor dem Verlassenwerden getrieben“, sagt Keiper.

Ihr Verhalten ordnet er dabei typischen Mustern von Borderline-Persönlichkeiten zu. Bezugspersonen könnten demnach zunächst stark idealisiert werden, bevor sich diese Einschätzung innerhalb kurzer Zeit ins Gegenteil verkehre und die Person abgewertet werde.

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Gina H. sieht sich selbst als „einfühlsam“

Auch das Selbstbild von Gina H. ist Thema der Begutachtung. Nach Einschätzung von Dr. Peter Keiper beschreibe sie sich selbst als„einfühlsam“. Gleichzeitig erkenne er eine deutliche Abweichung zwischen ihrer eigenen Wahrnehmung und der Wirkung auf andere.

„Da ist eine Diskrepanz zwischen Selbst- und Fremdwahrnehmung“, sagt Keiper. In ihrer eigenen Darstellung nehme Gina H. zudem häufig die Rolle der Betroffenen ein: Sie sei „immer das Opfer“.

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Was der Reitsport für Gina H. bedeuten könnte

Auch Gina H.s langjährige Verbindung zu Pferden beschäftigt Dr. Peter Keiper. Der Gutachter stellt dabei einen psychologischen Bezug zwischen dem Tier und der Reiterin her.

„In der Psychologie stehen Pferde als Flucht- und Herdentier für ungezügelte Freiheit und Kraft“, erklärt Keiper. Dem gegenüber stehe die Rolle der Reiterin: „Die Reiterin gilt hingegen als dominierende und lenkende Vernunft.“

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IQ liegt im unterdurchschnittlichen Bereich

Auch die intellektuellen Fähigkeiten von Gina H. hat Dr. Peter Keiper untersucht. Dabei ermittelte der Sachverständige einen Intelligenzquotienten von 76. Dies sei „**eher unterdurchschnittlich ausgeprägt“**, erklärt er.

Eine krankhafte Intelligenzminderung liege dennoch nicht vor. Dafür müsse der IQ bei 69 oder darunter liegen. Keipers Gesamtbewertung fällt entsprechend aus: „Sie ist intellektuell und organisch weitestgehend gesund.“

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Keine akute Suizidgefahr festgestellt

Auch die Frage nach einer möglichen Suizidgefährdung von Gina H. gehört zur Begutachtung. Dr. Peter Keiper sagt, er habe „zu keinem Zeitpunkt eine akute Suizidalität“ festgestellt.

Dabei ging der Sachverständige auch auf zwei Suizidversuche aus der Vergangenheit ein, bei denen Gina H. Tabletten beziehungsweise ein Cuttermesser eingesetzt habe. Diese ordnet Keiper als Handlungen mit eher „appellativem Charakter“ ein. Damit habe sie ihrer „Umwelt ihre aktuelle Verzweiflung“ demonstriert und zugleich nach Aufmerksamkeit gesucht.

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Alkohol und Drogen laut Gutachter ohne Bedeutung

Auch einen möglichen Einfluss von Alkohol oder Drogen hat Dr. Peter Keiper bei seiner Begutachtung berücksichtigt. Nach seinen Angaben spielten solche Substanzen im Leben von Gina H. keine wesentliche Rolle.

Auch gegenüber Medikamenten sei sie eher ablehnend eingestellt gewesen.

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Keiper liest weite Teile des Gutachtens vor

Dr. Peter Keiper trägt seine Einschätzung heute weitgehend anhand des schriftlich vorliegenden Gutachtens vor. Immer wieder verlässt er dabei jedoch den Text und ergänzt einzelne Punkte aus eigener Erinnerung.

An einigen Stellen veranschaulicht der Sachverständige seine Ausführungen zudem mit konkreten Beispielen.

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Geschrieben von Sascha KunhartMehr über den Autor und seine Beiträge →

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