ROSTOCK/GÜSTROW. Der 32. Verhandlungstag im Mordprozess um den getöteten achtjährigen Fabian aus Güstrow stand nahezu vollständig im Zeichen des psychiatrisch-forensischen Gutachtens zu Gina H. Der Sachverständige Dr. Peter Keiper zeichnete über mehrere Stunden ein ausführliches Bild von Persönlichkeit, Verhalten und möglicher Schuldfähigkeit der Angeklagten. Am Ende des Tages steht vor allem eine Einschätzung im Raum: Aus Sicht des Gutachters gibt es keine relevante Einschränkung der Schuldfähigkeit.

Gutachter diagnostiziert Persönlichkeitsstörung

Keiper kommt bei Gina H. zu der Diagnose einer emotional instabilen Persönlichkeitsstörung vom impulsiven beziehungsweise Borderline-Typ. Zugleich beschreibt er psychopathische Anteile, macht jedoch deutlich, dass diese nicht mit einer eigenständigen Erkrankung gleichzusetzen seien.

Bei einem von ihm herangezogenen Psychopathie-Test erreichte Gina H. 22 von 40 Punkten. Der Wert liegt nach dem verwendeten Maßstab unter der Schwelle von 25 Punkten, ab der eine Person als Psychopath eingeordnet würde.
Auch ihre intellektuellen Fähigkeiten wurden untersucht. Der ermittelte IQ von 76 liege zwar im unterdurchschnittlichen Bereich, eine krankhafte Intelligenzminderung bestehe nach Einschätzung des Gutachters jedoch nicht.

Keine erheblich verminderte Steuerungsfähigkeit

Für das Strafverfahren besonders wichtig ist Keipers Bewertung der Schuldfähigkeit.

Der Psychiater erklärte, die Persönlichkeitsstörung sei nach seiner Einschätzung allenfalls mittelgradig ausgeprägt. Eine Einschränkung der Fähigkeit, das Unrecht einer möglichen Tat zu erkennen, könne er nicht feststellen. Gina H. sei grundsätzlich in der Lage gewesen, „Unrecht und Konsequenzen in vollem Umfang zu erkennen“.

Auch bei der Steuerungsfähigkeit kommt Keiper zu einem klaren Ergebnis: „Es kann sicher ausgeschlossen werden, dass ihre Steuerungsfähigkeit erheblich vermindert oder gar vollkommen aufgehoben war.“

Damit würde die von ihm diagnostizierte Persönlichkeitsstörung aus psychiatrischer Sicht einer vollen strafrechtlichen Verantwortlichkeit nicht entgegenstehen.

Deutliche Aussagen zu Manipulation und Verhalten

Einen großen Raum nahm die Beschreibung von Gina H.s Persönlichkeit ein.

Keiper sprach unter anderem von manipulativem Verhalten, Egozentrik, einem starken Bedürfnis nach Aufmerksamkeit sowie einer auffälligen Diskrepanz zwischen Selbst- und Fremdwahrnehmung. Bei der Frage, ob sich Gina H. leicht von anderen manipulieren lasse, fiel seine Antwort knapp aus: „Nein.“

Auch Richter Holger Schütt griff während der Befragung Situationen aus früheren Vernehmungen auf. In einem Fall soll Gina H. bei der Polizei auf das Leben ihres eigenen Sohnes geschworen haben. Auf die Frage, ob sie diesen bewusst zur Verstärkung ihrer Glaubwürdigkeit eingesetzt habe, antwortete Keiper: „Ja. Betrügerisches manipulatives Verhalten ohne Rücksicht auf die Konsequenzen.“

Gutachter spricht über mögliche Motive

Besonders aufmerksam wurde es, als Keiper verschiedene mögliche Tat-Hypothesen erläuterte.

Eine davon bezeichnete er als „Alternativtötung“. Dabei könne eine rächende Bestrafung des Vaters durch die Instrumentalisierung des Kindes eine denkbare Erklärung sein. Die Trennung von Matthias R. habe Gina H. nach seiner Einschätzung als „existenzbedrohend“ erlebt.

Fabian könnte dabei aus Sicht des Sachverständigen von Gina H. als jemand wahrgenommen worden sein, wegen dem sie Matthias R. erneut „teilen“ musste. Keiper sprach in diesem Zusammenhang von einem möglichen „Konglomerat aus Egozentrik, Eifersucht und Rache“.

Wichtig bleibt: Dabei handelt es sich um Hypothesen und fachliche Einschätzungen des Sachverständigen. Sie stellen keine gerichtliche Feststellung der Täterschaft dar.

Verhalten gegenüber Fabian fällt Gutachter auf

Keiper berichtete auch von seinen persönlichen Gesprächen mit Gina H. in der Untersuchungshaft.

Nach seiner Beobachtung habe sie bei Gesprächen über Fabian kaum echte Gefühlsregungen gezeigt. Anders sei dies bei Themen rund um ihre Pferde oder ihren leiblichen Sohn gewesen. Bei Fabian habe er dagegen keine tiefe Traurigkeit wahrgenommen und sie als „emotional gleichgültig“ erlebt.

Mehrfach zeigte sich Keiper während seines Vortrags selbst überrascht. Über die von ihm wahrgenommene Emotionslosigkeit sagte er unter anderem, dies sei selbst für ihn trotz langer Berufserfahrung in diesem Ausmaß „erstaunlich“ gewesen.
## Verteidigung nimmt Gutachten kritisch auseinander

Nach dem Vortrag des Sachverständigen stellte Verteidiger Thomas Löcker zahlreiche Detailfragen.

Dabei ging es unter anderem um die Psychopathie-Checkliste, die Einordnung von Lügen, mögliche manipulative Verhaltensweisen sowie die Frage, ob zwischen pathologischem und strategischem Verhalten unterschieden werden müsse.

Zu unterschiedlichen Erklärungen Gina H.s über ihren Aufenthalt in Güstrow am Tattag formulierte Keiper zugespitzt: „Jetzt können wir uns philosophisch darüber streiten: Ist das Lügen oder ist das Taktieren?“

Zwischendurch wurde der Ton zwischen Verteidigung und Staatsanwaltschaft deutlich schärfer. Staatsanwalt Oliver Schley forderte Löcker auf, eigene Wertungen aus seinen Fragen herauszulassen. Löcker antwortete: „Vielen Dank für den unnötigen Hinweis.“ Schley entgegnete: „Ne, ist ja notwendig.“

Prozess geht jetzt in die Schlussphase

Um 12:08 Uhr beendete Richter Holger Schütt den Verhandlungstag. Der psychiatrische Sachverständige wurde nach Abschluss der Fragen entlassen. Nun folgt zunächst eine dreiwöchige Pause.

Am 29. Oktober 2026 sollen die Plädoyers von Staatsanwaltschaft und Nebenklage beginnen. Damit startet die entscheidende Schlussphase des Verfahrens. Eingefügter Text

Fazit nach dem 32. Verhandlungstag

Der heutige Prozesstag dürfte für die weitere rechtliche Bewertung von Gina H. von großer Bedeutung sein.

Der Sachverständige attestiert ihr zwar eine Persönlichkeitsstörung und beschreibt zahlreiche problematische Persönlichkeitsmerkmale. Gleichzeitig sieht er keine erhebliche Beeinträchtigung ihrer Einsichts- oder Steuerungsfähigkeit.

Damit rückt für das Gericht nun immer stärker die eigentliche Beweiswürdigung in den Mittelpunkt: Reichen die von der Staatsanwaltschaft zusammengetragenen Indizien aus, um Gina H. die Tat zweifelsfrei nachzuweisen?

Diese Frage wird nicht der Gutachter beantworten, sondern am Ende allein die Strafkammer.

Für Gina H. gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.

Bamberg24.tv wird auch die Schlussphase des Fabian-Prozesses weiter ausführlich begleiten.